In langjährigen Lebensgemeinschaften ist es selbstverständlich: Beide Partner:innen sind füreinander da - auch finanziell. Arbeitet einer der Partner:innen zum Zwecke der Kinderbetreuung/Pflege von Angehörigen in Teilzeit oder gar nicht, gleicht der andere das aus. Für den Moment sicher eine gute und praktikable Lösung. 
Wenn sich (Ehe-)Paare trennen, zeigt sich meist jedoch: gut und praktikabel bleibt es lediglich für Haupt- oder Alleinverdiener:innen.
Eva-Maria Rabins (Fachanwältin für Familienrecht) bietet allen interessierten Frauen einen Überblick zu den Themen: 
- Möglichkeiten zur finanziellen Absicherung in Lebensgemeinschaften - worauf muss ich als Frau achten?
- Ehevertrag versus Partnerschaftsvertrag - Chancen und Risiken 
- Muss ich unbedingt heiraten? - finanzielle Absicherung von Frauen besonders in nichtehelichen Lebensgemeinschaften 
- Fokus Altersvorsorge besonders bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund von Kinderbetreuung/Pflege von Angehörigen etc.
- Sofa, Haus, Depot - was gehört wem bei der Trennung? 
- Ausgleich der Vermögenswerte nach Trennung
Anmeldungen unter www.kfd-muenster.de oder 0251 495-471.